Besonders im Winter muss man als Autofahrer einiges beachten, da sonst hohe Strafen und Bußgelder entstehen können. In diesem Artikel haben wir die aktuellen Bußgelder und Pflichten 2023 für Autofahrer zusammengeschrieben.

Gerade im Winter ist es als Autofahrer nicht immer einfach, durch den Verkehr zu kommen. Glatte Fahrbahnen, erschwerte Sicht oder das Auto will garnicht erst anspringen. Und wäre das nicht schon genug Ärger, so gibt es auch in Deutschland für einige Vergehen im Winter Bußgelder für den Autofahrer. Diese werden im Bußgeldkatalog aufgelistet.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog 2023 für spezielle Verstöße im Winter
Die meisten Strafen gibt es hier, wenn das Auto nicht vollständig von Schnee befreit ist oder die Beleuchtung nicht vorhanden ist.
Vergehen | Bußgeld / Punkte |
---|---|
Fahrt mit zugeschneitem Kennzeichen | 5 € |
Schnee auf dem Autodach | 25 € |
Frontscheibe nicht vollständig freigekratzt | 10 € |
Auto vorher „warmlaufen" lassen | 80 € |
Fahren ohne Abblendlicht bei Schneefall (innerorts) | 25 € |
Sachbeschädigung ohne Abblendlicht bei Schneefall (innerorts) | 35 € |
Fahren ohne Abblendlicht bei Schneefall (außerorts) | 60 € und 1 Punkt |
Gefährdung ohne Abblendlicht bei Schneefall (außerorts) | 75 € und 1 Punkt |
Sachbeschädigung ohne Abblendlicht bei Schneefall (außerorts) | 90 € und 1 Punkt |
Schnee auf dem Autodach
Der Schnee auf dem Autodach muss vor jeder Fahrt mit einem Besen abgekehrt werden. Das Autodach muss im Winter vom Schnee komplett befreit werden, da dieser beim Bremsen auf die Windschutzscheibe rutschen kann oder auch herunterfallende Eisplatten von dem Dach andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen könnte. Wenn man erwischt wird, kostet das 25 Euro.
Scheiben müssen freigekratzt werden
Die Scheibe muss komplett freigekratzt werden. Falls nur ein kleines Guckloch auf der Fahrerseite aus freigekratzt wurde oder die Scheibe wieder zufriert kann das 10 Euro kosten. Hier sollte auch genügend Frostschutzmittel in der Scheibenflüssigkeit enthalten sein.
Blinker, Kennzeichen und Lichter freiräumen
Abblendlicht, Licht, Blinker und Kennzeichen müssen vom Schnee befreit werden um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Auto warmlaufen lassen
Damit es schneller im Auto warm wird und die Scheibe schneller von Schnee und Eis befreit wird, ist es oft naheliegend, das Auto warmlaufen zu lassen. Das ist aber gesetzlich nicht erlaubt und kann 80 Euro kosten.
Häufige Fragen zu Bußgelder im Winter
Welche Strafe bei Sommerreifen im Winter?
Das Fahren im Winter mit Sommerreifen hat ein Bußgeld von 60 Euro zur Folge
Was kostet es ohne Winterreifen zu fahren?
Das kostet 80 Euro in einen Punkt in Flensburg
Ist es erlaubt im Winter mit Sommerreifen zu fahren?
Grundsätzlich kann bei den passenden Witterungsbedingungen auch mit Sommerreifen gefahren werden, was nicht empfehlen ist. Bei den entsprechenden Witterungsbedingungen gibt es ein Bußgeld von mindestens 60 Euro.
Kann man mit Sommerreifen im Schnee fahren?
Nein, das ist in Deutschland verboten und zieht ein Bußgeld nach sich.
Darf ich das Auto im Winter warmlaufen lassen?
Im Winter darf das Auto nicht im Leerlauf einfach so laufengelassen werden damit es warm wird. Einerseits heizt sich das Auto mit hohem Spritverbrauch im Stand nicht so schnell, wie wenn es gefahren wird. Andererseits wird ein Bußgeld von 80 Euro plus Verwaltungsgebühr fällig.