Besonders im Winter muss man als Autofahrer einiges beachten, da sonst hohe Strafen und Bußgelder entstehen können. In diesem Artikel haben wir die aktuellen Bußgelder und Pflichten 2024 für Autofahrer zusammengeschrieben.
Gerade im Winter ist es als Autofahrer nicht immer einfach, durch den Verkehr zu kommen. Glatte Fahrbahnen, erschwerte Sicht oder das Auto will gar nicht erst anspringen. Und wäre das nicht schon genug Ärger, so gibt es auch in Deutschland für einige Vergehen im Winter Bußgelder für den Autofahrer. Diese werden im Bußgeldkatalog aufgelistet.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog 2024 für spezielle Verstöße im Winter
Die meisten Strafen gibt es hier, wenn das Auto nicht vollständig von Schnee befreit ist oder die Beleuchtung nicht vorhanden ist.
Vergehen | Bußgeld / Punkte |
---|---|
Fahrt mit zugeschneitem Kennzeichen | 5 € |
Schnee auf dem Autodach | 25 € |
Frontscheibe nicht vollständig freigekratzt | 10 € |
Auto vorher „warmlaufen" lassen | 80 € |
Fahren ohne Abblendlicht bei Schneefall (innerorts) | 25 € |
Sachbeschädigung ohne Abblendlicht bei Schneefall (innerorts) | 35 € |
Fahren ohne Abblendlicht bei Schneefall (außerorts) | 60 € und 1 Punkt |
Gefährdung ohne Abblendlicht bei Schneefall (außerorts) | 75 € und 1 Punkt |
Sachbeschädigung ohne Abblendlicht bei Schneefall (außerorts) | 90 € und 1 Punkt |
Schnee auf dem Autodach
Der Schnee auf dem Autodach muss vor jeder Fahrt mit einem Besen abgekehrt werden. Das Autodach muss im Winter vom Schnee komplett befreit werden, da dieser beim Bremsen auf die Windschutzscheibe rutschen kann oder auch herunterfallende Eisplatten von dem Dach andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen könnte. Wenn man erwischt wird, kostet das 25 Euro.
Scheiben müssen freigekratzt werden
Die Scheibe muss komplett freigekratzt werden. Falls nur ein kleines Guckloch auf der Fahrerseite aus freigekratzt wurde oder die Scheibe wieder zufriert, kann dies 10 Euro kosten. Die Scheibenwaschflüssigkeit muss ausreichend Frostschutzmittel enthalten.
Blinker, Kennzeichen und Lichter freiräumen
Abblendlicht, Licht, Blinker und Kennzeichen müssen vom Schnee befreit werden, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Auto warmlaufen lassen
Damit es im Auto schneller warm wird und die Scheiben schneller von Schnee und Eis befreit werden, ist es oft naheliegend, das Auto warmlaufen zu lassen. Das ist aber nicht erlaubt und kann bis zu 80 Euro kosten.
Von Reifen bis Frostschutz: So machen Sie Ihr Auto winterfest
Der Winter stellt Autofahrer vor einzigartige Herausforderungen. Die Straßenverhältnisse können durch Schnee und Eis rutschig und gefährlich werden. Es ist entscheidend, das Auto winterfest zu machen, um sicher unterwegs zu sein. Dazu gehört das Aufziehen von Winterreifen, das Überprüfen der Batterie und das Auffüllen von Frostschutzmittel. Auch das Freikratzen der Scheiben und das Entfernen von Schnee vom Fahrzeug sind unerlässlich, um die Sicht nicht zu beeinträchtigen. Schließlich ist es ratsam, stets einen Eiskratzer, Scheibenenteiser und eventuell auch Schneeketten im Auto bereitzuhalten. Die Beachtung dieser Maßnahmen trägt maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei und hilft, Bußgelder zu vermeiden.
Häufige Fragen zu Bußgelder im Winter
Welche Strafe bei Sommerreifen im Winter?
Das Fahren im Winter mit Sommerreifen hat ein Bußgeld von 60 Euro zur Folge
Was kostet es ohne Winterreifen zu fahren?
Das kostet 80 Euro in einen Punkt in Flensburg
Ist es erlaubt im Winter mit Sommerreifen zu fahren?
Grundsätzlich kann bei den passenden Witterungsbedingungen auch mit Sommerreifen gefahren werden, was nicht empfehlen ist. Bei den entsprechenden Witterungsbedingungen gibt es ein Bußgeld von mindestens 60 Euro.
Kann man mit Sommerreifen im Schnee fahren?
Nein, das ist in Deutschland verboten und zieht ein Bußgeld nach sich.
Darf ich das Auto im Winter warmlaufen lassen?
Im Winter darf das Auto nicht im Leerlauf einfach so laufengelassen werden damit es warm wird. Einerseits heizt sich das Auto mit hohem Spritverbrauch im Stand nicht so schnell, wie wenn es gefahren wird. Andererseits wird ein Bußgeld von 80 Euro plus Verwaltungsgebühr fällig.