Fragen und Antworten zu Winterreifen

Fragen und Antworten zu Winterreifen - WinterreifenprofilMindestens zweimal im Jahr ist es soweit: Ein Reifenwechsel steht an. Wo es beim Wechsel zu Sommerreifen eher weniger zu beachten gibt, so muss beim aufziehen der Winterreifen umso mehr beachtet werden. Damit Sie über alles informiert sind, haben wir alle wichtigen Fragestellungen zusammengefasst.

Ab wann brauche ich Winterreifen?

Ein genauen Zeitraum ist nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVo) nicht vorgeschrieben. Im Gesetzestext heißt es aber, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterbereifung gefahren werden darf. Experten von ADAC empfehlen hier aber die O bis O Regel. Winterreifen sollten so von Oktober bis Ostern auf dem Auto bleiben.

Welche Profiltiefe sollten meine Winterreifen haben?

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt aber auch hier eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimeter. Reifen die zwischen 1,6 und 4 Millimetern liegen, sollten nicht mehr montiert werden, da diese sich im Winter zusätzlich abnutzen und man so schnell unter die Grenze kommt.
Tipp: Eine 2-Euro Münze in das Profil stecken. Ist der Rand der Münze nicht mehr zu sehen, so ist noch genug Reifenprofil vorhanden. Grenzt der Rand direkt an das Profil, so ist das Profil ca. 4 Millimeter tief. Auch Reifen welche älter sind als sechs Jahre sollten ausgewechselt werden, da bei den niedrigen Temperaturen der Gummi nicht mehr genügend Grip auf der Straße hat.

Woran erkenne ich einen Winterreifen?

winterreifen symbolBei Autoreifen für den Winter kann es sich um sogenannte Allwetterreifen, Ganzjahres oder auch Winterreifen handeln. Wichtig hierbei ist, dass diese Reifen die sogenannte M+S-Kennzeichnung, Bergpiktogramm mit Schneeflocke oder das Alpine-Symbol aufweisen. Also Reifen, welche für Matsch und Schnee geeignet sind. Zudem sollten Winterreifen nicht älter als 2 Jahre sein und ein gutes Profil aufweisen.

Welche Bußgelder drohen mir mit Sommerreifen?

Wird man von der Polizei mit Sommerreifen bei Schnee und Eis erwischt, droht ein Bußgeld von 60 Euro + 1 Punkt in Flensburg. Stört man zudem noch den Verkehr, dann kostet es schon 80 Euro + 1 Punkt.

Tatbestand Punkte Bußgeld
Kontrolle mit Reifen,welche nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind 1 Punkt 60 €
Kontrolle mit Reifen,welche nicht den Witterungsverhältnissen angepasst sind mit Behinderung des Straßenverkehrs 1 Punkt 80 €
Bei Kontrolle mit Reifen,welche nicht den Witterungsbedingungen angepasst sind mit Gefährdung des Straßenverkehrs 1 Punkt 100 €

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?

Der Fahrzeuglenker hat mit einer Haftpflichtversicherung auch mit Sommerreifen einen Versicherungsschutz. Aber der Lenker kann hier zu einer Mithaftung zugezogen werden. Hat das Auto eine Kaskoversicherung und es passiert ein Unfall, so können auch hier die Leistungen stark gekürzt werden, da der Fahrzeuglenker stark fahrlässig gehandelt hat.

Ist das Parken mit Sommerreifen verboten?

Nein. Das Gesetz lautet, dass Winterreifen beim Fahren zu winterlichen Verhältnissen Pflicht sind. Nicht jedoch das Parken

Ich habe eine Reifenpanne, aber nur einen Sommerreifen als Ersatzreifen!

Hier liegt kein Verstoß der StVo vor. Der kaputte Reifen sollte gewechselt werden und beim der nächst möglichen Gelegenheit gegen einen Winterreifen ausgetauscht werden.

Darf ich mit Winterreifen im Sommer fahren?

Mit den Winterreifen darf man auch im Sommer fahren. Das ist eigentlich erlaubt, aber nicht wirklich empfohlen. Winterreifen haben eine andere Gummimischung als der Sommerreifen. Der Winterreifen ist speziell für Nasse Fahrbahnen gemacht. Durch diese Mischung kann der Reifen auch unter 5 Grad noch sehr flexibel und weich bleiben. Durch die speziellen Rillen haftet er auch gut auf Schnee und Matsch Fahrbahnen.

Umgekehrt sind Sommerreifen ab einer Temperatur von ca. 5 Grad die bessere Wahl, da diese auch noch in höheren Temperaturen mehr Elastizität aufweisen als der Reifen für den Winter.
Zudem haben Sommerreifen bei hohen Temperaturen den schlechteren Bremsweg. Es gibt auch vom ÖAMTC Tests die zeigen, dass bei einer Vollbremsung bei 100 km/h ein Auto mit Winterreifen noch eine Restgeschwindigkeit von 33 km/h auf nasser Fahrbahn hat, wo dasselbe Auto mit Sommerreifen bereits zum Stehen gekommen ist. (Quelle: https://www.oeamtc.at/autotouring/auto/winterreifen-im-sommer-rutschpartie-24359445)

Gibt es einen festen Zeitraum für die Winterreifenpflicht?

Nein. Eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum anknüpft gibt es nicht. Ein Zeitraum wie z.B. von Oktober bis Ostern ist nicht vorgeschrieben. Es bleibt bei einer situativen Winterreifenpflicht. Diese Verhaltensvorschrift betrifft alle Kraftfahrzeugführer und -halter, also auch solche mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen.

Die Regelung bedeutet also auch zukünftig ein Benutzungsverbot für Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen. Daher muss beispielsweise niemand Konsequenzen befürchten, der sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt.

Benötigen Motorräder auch Winterreifen?

Die neue Winterreifenregelung regelt, dass einspurige Kraftfahrzeuge von der Winterreifenpflicht ausgenommen sind. Durch diese Änderung wird berücksichtigt, dass es weiterhin für Krafträder kaum Reifen auf dem Markt gibt, die die entsprechende Kennzeichnung erhalten könnten. Zum anderen wurde in den letzten Jahren festgestellt, dass bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kaum Kraftradfahrer tatsächlich am fließenden Verkehr teilnehmen wollen.

Nochmal kompakt:

  • Winterreifen von Oktober bis Ostern
  • Profiltiefe von mindestens 4 Millimeter / maximal 6 Jahre alt
  • Bezeichnung von M+S
  • Winterreifen in einem Reifenregal oder Felgenbaum lagern

Quelle ADAC
Foto: Rainer Knäpper, Lizenz Freie Kunst (http://artlibre.org/licence/lal/de/)

 

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